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Vorlesungsreihen, Tagungen und Publikationen aus der Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Rheinland-Pfalz und der „Stiftung Natur und Umwelt“ Rheinland-Pfalz


Veranstaltungen zum Thema „Leitbild Wildnis“

Tagung im Wintersemester 2000/2001: „Leitbild Wildnis: Chance oder Bedrohung?“

Tagung im Sommersemester 2001: „Landschaftsgärten zwischen Kunst und Wildnis“

Tagung im Wintersemester 2001/2002: „Wildnis begreifen. Formen und Funktionen von Naturkommunikation“

Tagung im Sommersemester 2002: „Faszination Wildnis“


Vorlesungsreihe im Wintersemester 2002/2003: „Welche Natur schützen wir?“

· Vorträge publiziert in: Denkanstöße, hrsg. von der „Stiftung Natur und Umwelt“ Rheinland-Pfalz, Bd. 1, „Welche Natur schützen wir?“

Der Naturschutz leidet bis heute unter einem unzureichenden Verständnis seiner eigenen Prämissen und Grundlagen. Je nachdem, welcher Begriff von Natur leitend ist, werden die gewählten Maßnahmen unterschiedlich beurteilt: Was von der einen Seite in der Absicht, Natur zu schützen, unternommen wird, erscheint aus einer anderen Perspektive als Intervention, die Natur gefährdet. Die Feststellung, was schützenswert ist, hängt somit von der je gewählten Betrachtungsweise ab. Die Beantwortung der Frage „Welche Natur schützen wir?“ setzt eine Verständigung über die Frage voraus: „Welche Natur wollen wir?“ – Die eingeladenen Expertinnen und Experten tragen aus der Sicht ihrer jeweiligen Disziplinen dazu bei, begründete Kriterien für einen konsensfähigen und nachhaltigen Naturschutz zu entwickeln.


Tagung im Wintersemester 2003/2004: „Thesen zur Biodiversität“

· Vorträge publiziert in: Denkanstöße, hrsg. von der „Stiftung Natur und Umwelt“ Rheinland-Pfalz, Bd. 2, „Thesen zur Biodiversität“


Tagung im Wintersemester 2005/2006: „Naturschutz durch Nutzung“

· Vorträge publiziert in: Denkanstöße, hrsg. von der „Stiftung Natur und Umwelt“ Rheinland-Pfalz, Bd. 4, „Naturschutz durch Nutzung“


Vorlesungsreihe im Wintersemester 2008/2009: „Naturschutz und Wissenschaft. Theorie – Praxis – Wissenstransfer“

· Vorträge publiziert in: Denkanstöße, hrsg. von der „Stiftung Natur und Umwelt“ Rheinland-Pfalz, Bd. 8, „Naturschutz und Wissenschaft“

Naturschutz ist geschichtlichem Wandel unterworfen – Eingriffe von gestern können schützenswerte Gebiete von morgen sein. Für die Entscheidungen, welche Natur wie geschützt werden soll, sind Erkenntnisse der Naturwissenschaften unentbehrlich. Bei der Bewertung von Naturschutzmaßnahmen und bei der Rechtsprechung in Bezug auf Arten- oder Biotopschutz stellt sich zunehmend die Frage, ob Konzepte des staatlichen und privaten Naturschutzes den wissenschaftlichen Forschungsstand ausreichend aufgreifen und angemessen berücksichtigen. Wie funktioniert der Wissenstransfer zwischen verwaltungsorganisiertem, privat organisiertem und wissenschaftlichem Naturschutz? Welche Faktoren beeinflussen den Austausch zwischen Theorie und Praxis und welche Instrumente und Strategien stehen zur Verfügung? – In der interdisziplinären Vorlesungsreihe, die das Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz (MUFV) Rheinland-Pfalz in Kooperation mit dem Studium generale durchführt, werden die skizzierten Fragestellungen aufgegriffen und aus unterschiedlichen Perspektiven diskutiert.

Mit Unterstützung des Bund-Länder-Programms „Qualitätspakt Lehre“ verbessert die Johannes Gutenberg-Universität in den kommenden Jahren im Rahmen des Projekts „Lehren, Organisieren, Beraten (LOB)“ durch gezielte Maßnahmen die Studienbedingungen sowie die Qualität der Lehre und entwickelt diese weiter.

Als zentrale Einrichtung hat das Studium generale dabei die Aufgabe, das Fachstudium interdisziplinär zu erweitern und fächerübergreifende Ansätze in Forschung und Lehre zu fördern. Ausgangspunkt für das vom Studium generale entwickelte Projekt „Vermittlung von Techniken wissenschaftlichen Arbeitens“, das sich an Lehrende, Tutorinnen und Tutoren richtet, ist deshalb die fachübergreifende Reflexion über Wissenschaft als spezifische Praxis, die im Studium gelehrt und gelernt wird.

Wissenschaft, verstanden als eine soziale Praxis des reflektierten methodischen Handelns, bedarf der systematischen Heranführung und Einübung gerade in der Studieneingangsphase. Wesentliches Ziel der wissenschaftlichen Lehre ist deshalb neben der Vermittlung von fachwissenschaftlichen Wissens- und Erkenntnisbeständen die Einführung der Studierenden in wissenschaftliche Denk- und Arbeitsweisen, Präsentationsmodi sowie wissenschaftsethische Werte.
Das Weiterbildungsangebot des Studium generale bietet auf methodischer und systematischer Ebene innovative Ansätze für die Vermittlung wissenschaftlicher Grundkompetenzen und Arbeitstechniken und ihre Integration in bestehende Veranstaltungsformate. Je nach Fachkultur und dem jeweiligen Stellenwert einer Kompetenz sollen unterschiedliche Weiterbildungsangebote entwickelt werden – abgestimmt auf die spezifischen Erfordernisse in den Natur-, Geistes- und Sozialwissenschaften.

Das Angebot für Lehrende, Tutoren und Tutorinnen aller Fachdisziplinen bietet die Möglichkeit der Weiterbildung und des kommunikativen Austausches in Workshops. Zudem schafft es eine Plattform zur gemeinsamen Erarbeitung von fachübergreifenden Standards, Übungen und Lerneinheiten.Folgende Weiterbildungsmodule sind geplant:

Modul 1 Wissenschaftliche Texte verstehen, analysieren und schreiben lehren
• Text- und Analysekompetenz (Texte effektiv lesen, exzerpieren, analysieren und bewerten)
• Darstellungs- und Schreibkompetenz (eigene Texte entwickeln, gliedern, schreiben; Deutsch und Englisch)

Modul 2 Informationen recherchieren, bewerten, verwalten und nutzen lehren (in Zusammenarbeit mit der Universitätsbibliothek)
• Informationskompetenz (Recherchieren, Bewerten, Selektieren und Verwalten von Literatur – in Zusammenarbeit mit der Universitätsbibliothek)
• Wissenschaftsethische Werte / Akademische Integrität

Modul 3 Präsentieren, Moderieren, Argumentieren, Diskutieren lehren
• Argumentation und Rhetorik
• Präsentationskompetenz (Referate und Vorträge strukturieren und medial präsentieren)
• Moderations- und Diskussionskompetenz

Modul 4 Lernen lehren
• Lern- und Arbeitsstrategien (Selbstorganisation, Klausur- und Prüfungsvorbereitung)
• Diversity-Kompetenz
• Einsatz und Konzeption von E-Learning-Einheiten bei der Vermittlung wissenschaftlichen Arbeitens

Jedem Modul folgt ein Reflexionstreffen.Angebote im Wintersemester 2012/13

Im Wintersemester werden Workshops zur Förderung der Lese- und Schreibkompetenz angeboten. Diese Workshops dienen zunächst der Reflexion der eigenen Praxis beim Rezipieren und Verfassen wissenschaftlicher Texte. Sie thematisieren die Rahmenbedingungen wissenschaftlicher Textarbeit, führen ein in Methoden des Lesens und Schreibens und vermitteln Steuerungsmöglichkeiten, Beratungs- und Übungskonzepte.
Ziel dieser ersten Workshops ist zudem der Austausch über Defizite und Wünsche der Teilnehmenden und künftige Angebotsformate.

Workshops:

15./16.11.2012 Wissenschaftliches Schreiben anleiten und begleiten (Weitere Informationen)

10./11.12.2012 Lesekompetenz vermitteln (Weitere Informationen)

Projekt LOB: Lehren, Organisieren, Beraten

Das Studium generale beteiligte sich am Aufbau des Universitätfernsehens Campus TV und hatte von 1999 bis 2005 die Geschäftsführung dieses interdisziplinären Projekts, zu dem sich verschiedene Medienfächer und Universitätseinrichtungen zusammengeschlossen hatten.

Das Universitätsfernsehen der Johannes Gutenberg-Universität Campus TV Mainz

Eine interdisziplinäre Initiative
Campus TV Mainz ist aus der Zusammenarbeit der Fächer Filmwissenschaft, Publizistik, Journalistik und Filmklasse der Akademie der Bildenden Künste mit der Universitätspressestelle und dem Studium generale entstanden und hat sich mittlerweile bestens bewährt. Es ist als Gemeinschaftsprojekt „Universitätsfernsehen“ konzipiert, das allen Fächern und Institutionen der Hochschule offen steht. Campus TV kooperiert eng mit dem Elektronischen Medienzentrum der Universität und mit dem Offenen Kanal im Medienhaus. Das Universitätsfernsehen ist seit April 1999 mit Magazinen regelmäßig auf Sendung.

Aufgaben und Ziele
Das Medium Fernsehen spielt – insbesondere auch wegen der Verbindung mit dem Internet – in den Hochschulen eine immer größere Rolle. Die Initiatoren von Campus TV Mainz haben mit ihrem Projekt das 1998 gesteckte Ziel erreicht: Die Johannes Gutenberg-Universität der Medienstadt Mainz zählte zu den ersten Universitäten, die ein professionelles Hochschulfernsehen eingerichtet haben. Zu Aufgaben und Zielen von Campus TV Mainz gehören insbesondere:

  • Die Verbesserung der Selbst- und Außendarstellung der Universität, indem Campus TV Mainz die Hochschule nach außen hin öffnet und der Öffentlichkeit den Zugang zu und die Identifikation mit „ihrer“ Universität durch Einblicke in Forschung, Studium, Lehre und Leben auf dem Campus erleichtert.
  • Die Wahrnehmung des gesetzlichen Bildungsauftrags der Universität, indem Forschungsprojekte und Ergebnisse der universitären Arbeit allgemeinverständlich und medienspezifisch aufbereitet und vorgestellt werden.
  • Verbesserung der Kommunikation und der interdisziplinären Zusammenarbeit innerhalb der Universität.
  • Die medienpädagogische Ausrichtung: Studierende können Berufspraxis bei der Realisation eines Fernsehprogramms erwerben.
  • Weiterer Ausbau des Web-TVs, das ab dem Wintersemester 2002/03 mit Beiträgen von Campus TV weltweit zugänglich im Internet startete.
  • Die Internationalisierung von Campus TV.

Veranstaltungen der Vorlesungsreihe

Bewegung ist die Grundeigenschaft einer Welt, in der sich alles verändert. Auch dort, wo wir es nicht unmittelbar wahrnehmen, wie der Erdrotation oder der Kontinentaldrift, herrscht Dynamik, nicht Stillstand. Bewegung ist Leben – nicht nur im Sport und in der medizinischen Therapie. Sie ist Lebensbedingung als Stoffwechsel, Herzschlag, Atmung, Blutkreislauf oder Lokomotion. Unsere motorischen Fähigkeiten bestimmen das gesamte Bewegungs- und Handlungsverhalten. Maschinen erweitern und ergänzen unser Bewegungsrepertoire hinsichtlich Geschwindigkeit, Kraft und Reichweite. Sie erreichen aber noch nicht die Flexibilität und Komplexität der menschlichen Motorik, wie sie sich z. B. im Tanz äußert.

Physikalisch betrachtet ist jede Bewegung relativ: Die Bewegung eines Menschen in einem fahrenden Zug ist in Relation zur Erde eine andere als in Relation zum Zug. Die physikalische Beschreibung einer Ortsveränderung kann auf kein absolutes Bezugssystem zurückgreifen; im expandierenden Universum gibt es keinen Ruhepunkt. Bewegung gilt als ursprüngliche Eigenschaft der Materie, bezeichnet aber auch Gemütsregungen und Denkrichtungen. In der Soziologie wird das Verhalten kollektiver Akteure ‚Soziale Bewegung‘ genannt. Migration und Mobilität prägen historische Entwicklungen und gesellschaftliches Leben; in der sich globalisierenden Welt erfahren sie enorme Beschleunigung.

Was bewegt Mensch und Materie? Welche Ebenen und Arten von Bewegungen gibt es? Welchen Gesetzen entsprechen sie? – Das universale „Prinzip Bewegung“ hat etwas Rätselhaftes: Es ist weder eindeutig definierbar noch begrifflich exakt fassbar. Die Vorlesungsreihe erörtert es aus naturwissenschaftlichen, medizinischen, geistes- und sozialwissenschaftlichen Perspektiven.

Der folgende Text ist ein studentischer Bericht zum Vortrag von Prof. Dr. Marie-Luisa Frick und ist im Rahmen eines GLK-Lehrprojekts des Studium generale der JGU entstanden. Er stellt keine offizielle Äußerung des Studium generale dar.Wertevielfalt ˗ oder eher Wertekonkurrenz?Von Rebekka Dietz

Zur Vorlesungsreihe Menschenrechte des Studium generale hielt Prof. Dr. Marie-Luisa Frick, Professorin für Philosophie an der Universität Innsbruck, einen Vortrag über den Konflikt zwischen dem universellen Geltungsanspruch der Menschenrechte und der dabei gleichzeitigen Wertevielfalt in unserer Welt.

Der dritte Vortrag der diesjährigen Ringvorlesung zum Thema Menschenrechte beschäftigt sich mit der Frage, was das Faktum der Wertevielfalt für den universalen Geltungsanspruch der Menschenrechte bedeutet. Über diese Problemstellung referiert Prof. Dr. Marie-Luisa Frick, Assoziierte Professorin am Institut für Philosophie an der Universität Innsbruck, im Rahmen des Studiums generale. Frick steigt rasch in den Vortrag ein und eröffnet mit der Frage, was denn Menschenrechte überhaupt sind. Dabei unterscheidet sie die Dimension des Rechtlichen und die der Moral und Werte. „Unter der rechtlichen Oberfläche, die uns oft sehr glatt erscheint, befinden sich Moral und Werte“, erklärt Frick das Verhältnis. Verträge, in denen Menschenrechte beschlossen werden, berufen sich also auf moralische Werte: „Menschenrechte sind selbst wertgeladen.“

Universalismus vs. Individualismus

Schon an dieser Stelle des Vortrags macht Frick den Zuhörern deutlich, dass genau in der Basis der moralischen Werte ein Konflikt besteht, denn zum einen beanspruchen Menschenrechte einen Universalismus und zum anderen einen Individualismus. Menschenrechte sollen für alle Menschen gelten, also universell sein, doch gleichzeitig besteht der Anspruch, dass sie auch für jedes Individuum passend sind und dessen Bedürfnisse miteinbeziehen. Ein Gegensatz, der laut Frick „hochkomplex“ ist, wie die Debatten über Menschenrechte zeigen.

Frick wirft die Frage in den Raum: Was verstehen Philosophen überhaupt unter Werten? Sie unterscheidet im Folgenden zwischen zwei philosophische Positionen. Werte können zum einen als ewige Ideen, unveränderlich und absolut angesehen werden. Frick dazu: „Diese Position ist für mich nicht plausibel“. Gründe dafür sind die unterschiedlichen Werte, die in verschiedenen Kulturen herrschen, und die Tatsache, dass es bisher keinen weltweiten Konsens bezüglich moralischer Werte oder der Menschenrechte gibt. Vielmehr vertritt sie die zweite mögliche Position, die Werte als etwas nicht Universales und eben als etwas Veränderliches ansieht. „Werte sind für mich etwas, das wir tun, und nichts, was man einfach vorfindet“. Diese beiden Positionen lassen sich laut Frick nur schwer miteinander in Einklang bringen.

Veränderliche Werte

Folgt man Fricks Ansicht von Werten als etwas Veränderliches, ergibt sich eine Wertevielfalt, die sie des Weiteren in ihrem Vortrag darlegt und problematisiert. Der Konflikt, der sich aus der Wertevielfalt der Menschen ergibt, bringt eine Wertekonkurrenz mit sich, denn jeder Mensch betrachtet natürlich seine eigenen Werte als die richtigen und möchte diese durchsetzen. Frick macht den Zuhörern dieses Problem auf globaler Ebene anhand einiger Abkommen zwischen verschiedenen Staaten, die seit dem letzten Jahrhundert getroffen wurden, deutlich. Zunächst stellt sie die Problematiken der Verhandlungen zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UN, die eben genau auf einer Wertevielfalt der Staaten basieren, dar. 50 Staaten unterzeichneten 1948 diese Erklärung; doch die Einigung war keineswegs ein leichter Prozess, wie Frick betont. Außerdem bezeichnet sie das Ergebnis der Menschenrechtserklärung als reinen „Scheinkonsens“, da auch nach Abschließen des Vertrags kein völliger Konsens herrschte. Über zwei Jahre lang wurden Entwürfe erstellt und zahlreiche Änderungen vorgenommen, bis alle 50 Staaten bereit waren, die Erklärung zu unterzeichnen.

Kulturen prallen aufeinander

Doch über welche Fragen haben diese Staaten damals eigentlich so lange gestritten? Der Vortrag macht deutlich: Innerhalb einer kulturellen Gemeinschaft scheint es wenig Konflikte zu geben, doch damals sind 50 Staaten aus aller Welt mit unterschiedlichen Kulturen und Wertvorstellungen aufeinandergeprallt. Frick erklärt, dass die kommunistischen Staaten sich beispielsweise dafür stark machten, das Recht auf Arbeit und auf Urlaub in die Menschenrechte zu integrieren, während die westlichen Länder eher die Meinungsfreiheit in den Vordergrund stellten. Die islamischen Staaten hingegen wollten die Religionsfreiheit unter keinen Umständen mit in die Menschenrechte aufnehmen und das Eherecht nicht darauf ausweiten, dass eine muslimische Frau einen nicht-muslimischen Mann heiraten darf. Frick erklärt: „Das Problem ist sehr oft, dass das Recht auf kollektive Interessen ausgerichtet ist. Der individuelle Pfeiler der Menschenrechte kommt dabei oft zu kurz.“

Kulturrelativismus oder Dogmatismus

Deutlich wird: Wertekonflikte sind relevant und die Frage, wie wir damit umgehen, auch. Frick stellt den Zuhörern zwei unterschiedliche, entgegengesetzte Herangehensweisen vor. Philosophisch unterscheidet man zwischen dem Kulturrelativismus und dem Dogmatismus. Vertreter des Kulturrelativismus sind der Überzeugung, dass wir niemanden zwingen sollten, unsere eigenen Werte zu teilen. Frick sagt: „Werte sind in anderen Kulturen oder anderen Zeiten unterschiedlich, es kommt darauf an, wie man sozialisiert wurde“, und sie resümiert: „Wir können nicht aus unserer Haut.“ Doch hierbei ergeben sich Schwierigkeiten, denn eine solche Position ist unreflektiert. Jede Kultur dürfe ihre Werte im Kulturrelativismus ausleben. Das erfordere dann uneingeschränkte Toleranz, die nicht umsetzbar sei.

Befürworter des Dogmatismus hingegen vertreten die Meinung, dass es universale Werte auf der Welt geben muss und diese einen absoluten Geltungsanspruch für jeden Menschen beinhalten. „Das sind dann absolute moralische Normen, die gelten, unabhängig davon, ob sie erkannt, anerkannt oder eingesehen werden.“ Doch wie lassen sich solche universalen Werte finden? Ist das überhaupt möglich? An dieser Stelle macht Frick ihren eigenen Standpunkt deutlich: „Meiner kleinen persönlichen Meinung nach hat es noch niemand geschafft, eine befriedigende Antwort auf diese Frage zu geben.“ Zusatzannahmen müssten hinzugezogen werden und Menschen müssten generell damit rechnen, sich zu irren. Wer könnte also universale Werte formulieren, die alle Zeiten überdauern?

Relative Universalität

Frick kommt zum Schluss, dass beide vorgestellten Positionen nicht befriedigend sind. „Mein Vorschlag: Eine Mittelposition zwischen beiden zu finden.“ Wie kann eine solche Mittelposition aussehen? Laut Frick verfolgen viele Menschen-rechtstheoretiker eine sogenannte relative Universalität. Sie selbst vertritt diese Position ebenfalls. Vertreter dieser Position glauben, dass es keine absolute Moral geben kann, Werte sind veränderbar und dem Wandel ausgesetzt. Trotzdem gibt es einen universalen Anspruch, da Werte – die veränderbar und diskutierbar sind – von allen Menschen zu beachten sind. „Es sind Produkte der Einigung, die allgemeine Prinzipien enthalten“, so Frick. Konkret bedeutet das für die Umsetzbarkeit und die Definition der Werte, dass in den „Zonen der weiteren Anwendung“ ein Spielraum herrscht, indem zum Beispiel das Recht auf Leben formuliert wird. Frick macht anhand dieses Menschenrechts deutlich, dass es ein universeller Wert sein müsse, der von allen einzuhalten ist, doch dessen Auslegung unterschiedlich ist. „Recht auf Leben bedeutet noch nicht viel“, sagt sie. Es könne einfach nur das Recht, nicht getötet zu werden, beinhalten oder noch das Recht auf Nahrung einschließen. Spätestens beim Thema Schwangerschaftsabbruch werde jedoch sicherlich kein Konsens mehr über das Menschenrecht auf Leben herrschen.

„Konflikte über Menschenrechte müssen ernst genommen werden!“, betont Frick zum Schluss ihres Vortrags. Dazu müsse die Menschenrechtsphilosophie, die sehr theoretisch sei, auch „für die Praxis fruchtbar gemacht werden“. Die entstandenen Spannungen müssen im Einzelnen angeschaut werden. Sie formuliert einen Imperativ für die Zuhörer: „Es gilt, verschiedene Perspektiven gelten zu lassen und einen offenen, transparenten Dialog zu führen.“ Doch davon seien wir noch weit entfernt, denn bisher würden die Konflikte eher banalisiert. Oftmals stellen die einzelnen Parteien in einem Konflikt über Werte die anderen Kulturen als unzivilisiert und wenig fortschrittlich dar. Dabei denkt sie besonders an die muslimische Kultur, deren Werte von der westlichen Welt häufig als längst überholt angesehen werden. Doch Frick betont, dass es auch keine Lösung ist, einfach abzuwarten und zu hoffen, dass Muslime sich den sogenannten fortschrittlichen Werten des Westens anpassen.

Fricks abschließendes Plädoyer lautet also: Alle Werte, die sich auf der Welt finden lassen, müssen ernstgenommen werden, doch auch der universelle Anspruch auf Menschenrechte darf nicht außer Acht gelassen werden. Das ist ein schwieriges Unterfangen, wie sie noch einmal betont – doch eines, für das sich der Einsatz lohnt.

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Direkte Links zu allen Texten:

Anne Winterhager zum Vortrag von Jan Eckel: „Von der Nachkriegszeit bis zu Amnesty International“

Henry Wilhelmy zum Vortrag von Anja Mihr: „Der Cyberraum – ein Bild des Wilden Westens“

Nicole Kropmaier zum Vortrag von Anja Mihr: „Das Internet -Leben in einer Parallelwelt“

Karolin Mareike Joppich zum Vortrag von Marie-Luisa Frick: „Menschenrechte – Die vorläufig letzte Utopie der Welt?“

Rebekka Dietz zum Vortrag von Marie-Luisa Frick: „Wertevielfalt ˗ oder eher Wertekonkurrenz?“

Anne Winterhager zum Vortrag von Marie-Luisa Frick: „Von Menschenrechten, Wertevielfalt und roten Linien“

Nicole Kropmaier zum Vortrag von Marie-Luisa Frick: „Eine Gesellschaft und viele Menschenrechtserklärungen“

Tanja Vitucci zum Vortrag von Paul Tiedemann: „Fichte, die Menschenwürde und die Leistung einer Kultur, die nicht auf Vervollkommnung des Menschen setzt“

Henry Wilhelmy zum Vortrag von Sabine Hess: „Die Flüchtlingssituation – „Eine Krise mit Ansage““

Sarah Brecht zum Vortrag von Sabine Hess: „Der lange Sommer der Migration – Recht und Unrecht am Beispiel des europäischen Grenzsystems“

Karolin Mareike Joppich zum Vortrag von Sabine Hess: „Europäische Außengrenzen als Grenzen der Menschenrechte“

Anna-Lena Nöhren zum Vortrag von Bernd Ladwig: „Der abenteuerliche Sprung von den Menschenrechten zu den Tierrechten“

Fächerübergreifende und fachunabhängige Lehrangebote für Studierende aller Fachbereiche

Vom Wintersemester 1999/2000 bis zum Wintersemester 2002/2003 hat das Studium generale den Studierenden allgemeinqualifizierende Workshops unter der Bezeichnung „Soft Skills & Brain Tools“ angeboten.
Die Vermittlung von Grundkompetenzen und Schlüsselqualifikationen sollte vor allem den Studierenden im Grundstudium helfen, ihr Studium bewusst und zielgerichtet zu gestalten.
Die fächerübergreifenden und fachunabhängigen Workshops boten Möglichkeiten und Hilfestellungen effizienter zu studieren und vermitteln zugleich notwendige Qualifikationen für Beruf und Arbeitsmarkt.
Die als Workshops organisierten Veranstaltungen ergänzten die fachspezifischen Lehrangebote. Die Inhalte orientierten sich an den spezifischen Bedürfnissen von Studierenden:

  • Zeitmanagement und Selbstorganisation
  • Lerntechniken: Gedächtnis, Konzentration, Kreativität
  • Wissenschaftliche Lese- und Schreibtechniken
  • Argumentation und Rhetorik
  • Wissenschaftlichen Präsentation
  • Teamtraining

Veranstaltungen der Vorlesungsreihe

Leben verdankt sich anderem Leben – und muss anderes Leben zerstören, um zu überleben. Denn alle Lebewesen, mit Ausnahme der grünen Pflanzen und einiger Bakterien, benötigen für ihren Stoffwechsel die Aufnahme von organischen Ausgangsstoffen. Als Produzenten, Konsumenten oder Destruenten sind alle Organismen in komplexe biogeochemische Zyklen eingebunden. Auch der Mensch als Allesfresser ist Teil des endlosen Kreislaufs des Lebens.

Im Fortgang der Menschheitsgeschichte entsteht eine neue Form der Nahrungsgewinnung: Der Mensch lernt, seine Umwelt zu gestalten, Pflanzen und Tiere zu züchten und Vorräte anzulegen. Als er anfängt, seine Nahrung aktiv zuzubereiten, wird sie zu etwas anderem als ein bloßes „Lebens-Mittel“. Mit der Zubereitung und Ausgestaltung von Mahlzeiten entwickeln sich unterschiedliche Esskulturen; es beginnt die Kultur- und Sozialgeschichte des Essens und Trinkens. Essregeln und Ernährungsstile können Ausdruck sozialer Differenzierung sein, in religiösem Zusammenhang stehen, medizinisch oder ethisch begründet sein wie Fastenzeiten, Diäten oder Vegetarismus.

Global gesehen bestimmt Ernährung das Leben in unterschiedlichen Regionen der Erde auf unterschiedliche Weise. In reichen Ländern führen Nahrungsüberangebot und ständige Verfügbarkeit zu Essstörungen wie Adipositas, Bulimie oder Anorexie. Nahrungsknappheit und niedrige Nahrungsqualität in armen Weltregionen verursachen Mangelkrankheiten, verminderte Leistungsfähigkeit, hohe Kindersterblichkeit und niedrige Lebenserwartung. Das Ungleichgewicht der Nahrungsverteilung bedingt nicht nur gesundheitliche, sondern auch soziale, politische und ökonomische Probleme, für die trotz Welternährungsprogrammen Lösungen noch kaum gefunden sind.

Unsere Vortragsreihe soll das Globalphänomen Ernährung und seine Problematik auf der Mikro- und Makroebene des Lebens aus interdisziplinärer Perspektive erörtern.

Interkulturalität

Fischer, Michael (Hrsg): Kunst als Marke europäischer Identität, Subjekt und Kulturalität, hrsg. von Andreas Cesana, Michael Fischer und Kurt Seelmann, Band 3, Frankfurt a. M. 2013.

Fischer, Michael; Seelmann, Kurt (Hrsg.): Körperbilder. Kulturalität und Wertetransfer, Subjekt und Kulturalität, hrsg. von Andreas Cesana, Michael Fischer und Kurt Seelmann, Band 2, Frankfurt a. M. 2011.

Fischer, Michael (Hrsg.): Die Kulturabhängigkeit von Begriffen, Subjekt und Kulturalität, hrsg. von Andreas Cesana, Michael Fischer und Kurt Seelmann, Band 1, Frankfurt a. M. 2010.

Cesana, Andreas (Hrsg.), Interkulturalität. Grundprobleme der Kulturbegegnung. Mainzer Universitätsgespräche im Sommersemester 1998. Mainz: Studium generale, 1999.

Interdisziplinarität

Interdisziplinarität Warum? – Hiob interdisziplinär diskutiert. Mainzer Universitätsgespräche im Wintersemester 1997/98, hrsg. von Andreas Cesana. Mainz: Studium generale 1998.

Gegenwart und Vergangenheit deutscher Einheit, hrsg. von Günter Eifler und Otto Saame, Studium generale, Wien 1992.

Das Fremde – Aneignung und Ausgrenzung. Eine interdisziplinäre Erörterung, hrsg. von Günter Eifler und Otto Saame, Studium generale, Wien 1991.

Postmoderne – Anbruch einer neuen Epoche? Eine interdisziplinäre Erörterung, hrsg. von Günter Eifler und Otto Saame, Studium generale, Wien 1990.

Mainzer Universitätsgespräche

Das Gesetz – Wintersemester 1958/1959

Die Stellung der Wissenschaften im historischen und dialektischen Materialismus – Sommersemester 1959

Objekt und Objektivität in der Wissenschaft – Wintersemester 1959/1960

Die Wissenschaft von der Sprache und die Sprache in den Wissenschaften – Sommersemester 1960

Die politische Erheblichkeit der Wissenschaften – Wintersemester 1960

Dogma und Kritik in den Wissenschaften – Sommersemester 1961

Die Einheit von Forschung und Lehre als Problem der modernen Hochschule – Wintersemester 1961

Autorität als Gegenstand und Element wissenschaftlichen Denkens – Sommersemester 1962

Das Verhältnis von Denken und Erfahrung im wissenschaftlichen Erkennen I. Historische Modelle – Wintersemester 1962

Das Verhältnis von Denken und Erfahrung im wissenschaftlichen Erkennen II. Problematische Betrachtung – Sommersemester 1963

Sinn und Möglichkeiten wissenschaftlicher Prognose – Wintersemester 1963

Positivismus als wissenschaftstheoretisches Problem – Wintersemester 1964/1965

Das Problem der Interpretation – Sommersemester 1964

Was heißt der heutige Stand der Wissenschaft? – Sommersemester 1965

Das Problem der Kontinuität – Sommersemester 1966

Wissenschaft und Ethos – Wintersemester 1966/1967

Rechtliche und politische Aspekte der NS-Verbrecherprozesse – Wintersemester 1966/1967

Die Manipulierbarkeit des Menschen – Sommersemester 1968

Fortschritt – Wintersemester 1968/1969

Theorie und Praxis – Wintersemester 1969/1970

Wissenschaft und Ideologie. Sonderdruck – Wintersemester 1970/1971

Wissenschaft und Kritik – Sommersemester 1971

Probleme der Sprache – Wintersemester 1972/1973 und Sommersemester 1973

Zu Problemen und Wirkungen der Vereinigten Staaten von Amerika – Sommersemester 1976

Menschenrechte und Menschenbild in der Dritten Welt – Wintersemester 1978/1979

Arbeit. Realität und Problem – Sommersemester 1982

Identität – Wintersemester 1982/1983

Sinn im Wissenschaftshorizont – Sommersemester 1983

Angst und Hoffnung. Grundperspektiven der Weltauslegung – Wintersemester 1983/1984 und Sommersemester 1984

Fortschritt – Sommersemester 1985

Die Frage nach der Schuld – Sommersemester 1987, Wintersemester 1987/1988

Wissenschaft und Ethik – Sommersemester 1991, Wintersemester 1991/1992

Tier und Mensch. Unterschiede und Ähnlichkeiten – Sommersemester 1992 und Wintersemester 1992/1993

Endlichkeit – Unendlichkeit – Sommersemester 1993

Zufall – Sommersemester 1994, Wintersemester 1994/1995

Das Schöne – Wintersemester 1995/1996, Sommersemester 1996

Interdisziplinarität. Eine ausgewählte Bibliographie zu Interdisziplinarität, Studium generale, Einheit der Wissenschaften und Allgemeinbildung – 1996

Warum? – Hiob interdisziplinär diskutiert – Wintersemester 1997/1998

Interkulturalität. Grundprobleme der Kulturbegegnung – Sommersemester 1998

Das Konzept des Projekts wurde von den Kooperationspartnern Univ.-Prof. Dr. Andreas Cesana, Studium generale und Philosophisches Seminar der Universität Mainz, Univ.-Prof. DDr. Michael Fischer, Fachbereich Sozial- und Wirtschaftswissenschaften, Universität Salzburg, und Prof. Dr. Dr. h.c. Kurt Seelmann, Abt. Rechtsphilosophie und Strafrecht an der Juristischen Fakultät der Universität Basel durch zahlreiche Vorarbeiten erarbeitet.

Tagungen und daraus hervorgegangene Publikationen:

– Fischer, Michael (Hrsg): Kunst als Marke europäischer Identität, Subjekt und Kulturalität, hrsg. von Andreas Cesana, Michael Fischer und Kurt Seelmann, Band 3, Frankfurt a. M. 2013.

– Fischer, Michael; Seelmann, Kurt (Hrsg.): Körperbilder. Kulturalität und Wertetransfer, Subjekt und Kulturalität, hrsg. von Andreas Cesana, Michael Fischer und Kurt Seelmann, Band 2, Frankfurt a. M. 2011.

– Fischer, Michael (Hrsg.): Die Kulturabhängigkeit von Begriffen, Subjekt und Kulturalität, hrsg. von Andreas Cesana, Michael Fischer und Kurt Seelmann, Band 1, Frankfurt a. M. 2010.

Umgang mit kultureller Pluralität. Respekt, Anerkennung und Grenzen? – Tagung im Rahmen des Forschungsprojekts „Kulturalität und Subjekt“
Andreas Cesana (Mainz), Michael Fischer (Salzburg) und Kurt Seelmann (Basel), Wintersemester 2010/2011

Anlass für das Projekt
Vor allem die von den Neurowissenschaften angestoßene Debatte über die Willensfreiheit hat eine öffentliche Kontroverse ausgelöst, die fasziniert, aber auch polarisiert. Für die Hirnforschung gilt die Freiheitserfahrung, die unsere Entscheidungsprozesse begleitet, als irreführend. Bewusstseinsphänomene sind nach dieser Ansicht kausal determiniert. Für den freien Willen gibt es keinen Platz. Daraus folgt, dass das, was die mentale, innere Erfahrung bezeugt, keine Gegebenheit ist, sondern ein soziales Konstrukt, das kulturell gelernt und sozial eingeübt wird, in kulturell begrenzten Räumen und Traditionen. Welch einen dramatischen wissenschaftlichen Wandel bedeutet das für die traditionelle Anthropologie, die ja die Grundlage aller Sozialwissenschaften ist. Für viele galt diese neue Erkenntnis als Provokation (wie einst Darwins Erkenntnisse) durch die Hirnforschung und führte zu zahlreichen hoch interessanten Stellungnahmen von rechts- und sozialwissenschaftlicher sowie geistes- und wirtschaftswissenschaftlicher Seite. Diese Kontroverse verdeutlicht, dass in hohem Maße unser Selbstbild und damit auch unsere gesellschaftliche und kulturelle Identität betroffen sind. Umso stärker wirkt sich das Defizit aus, dass diese Debatte bestenfalls als innerkulturelle geführt wird und die interkulturelle Perspektive weitgehend ausgeklammert wird. Genau dieses Defizit war der Anlass eines engagierten Kreises, ein derartiges Forschungsvorhaben zu überlegen (Andreas Cesana, Universität Mainz, Leiter des Studium generale/Kurt Seelmann, Universität Basel, Beauftragter zum Aufbau des Ethikkompetenzzentrums der Universität Basel). Die Analyse der Selbsterfahrung der Freiheit (sei es von Personen oder Institutionen) zeigt die kulturelle und die historische Bedingtheit (Kulturalität) und ihre historische Formung auf. Mit der Freiheitserfahrung eng zusammenhängende Phänomene (Verantwortung, Schuld, Schuld- und Handlungsfähigkeit etc.) wie auch Erfahrungen der Unfreiheit (Schicksal, Zufall, Bestimmung, Konventionen, Gewalt etc.) bestimmen unser Leben (zumindest nach unseren Vorstellungen). Aber die durch die Naturwissenschaften neu aufgeworfene Fragestellung verlangt von den Sozialwissenschaften einen neuen, durchdachten Zugang zum Freiheitsproblem verarbeitet werden. Dies könnte gleichzeitig ein wesentlicher Beitrag zur Ursachenanalyse interkultureller Kommunikationsschwierigkeiten sein. und zur kulturellen, gesellschaftlichen und politischen Bewältigung der Globalisierung. Das Vorhaben fördert interkulturelle Kompetenz und hat einen ausgeprägten Praxisbezug, insbesondere aufgrund seiner Relevanz für Ethik, Rechtsverständnis und Rechtspraxis.

Problemstellung
Die Analyse der gegenwärtigen Kontroverse über Willensfreiheit zeigt trotz zunehmender Verästelung und Vielschichtigkeit der Diskussion eine Konfrontation zweier unvereinbarer Hauptpositionen. Ungeachtet aller Anstrengungen, vereinbare Konzepte herzustellen, und trotz diffizilerer Argumente und Gesichtspunkte ist die Inkommensurabilität eben die radikale Unvereinbarkeit der beiden Grundpositionen: Es handelt sich um die Konfrontation von zwei komplementären, aber einander widersprechenden Beschreibungssystemen. Die naturwissenschaftlich argumentierende Position erklärt den freien Willen als Selbsttäuschung, entgegen aller Evidenz der in der Selbsterfahrung bezeugten Freiheit. Die Gegenposition erklärt gerade diese Evidenz der je eigenen Freiheitserfahrung für unhintergehbar: Jeder Mensch erfährt sich selbst als freien und autonomen Akteur, der jederzeit sich auch anders entscheiden könnte. Diese Gewissheit, die aus dem Zeugnis der Selbsterfahrung hervorgeht, hält die Gegenposition der Freiheitsautonomie für vertrauenswürdiger als die Argumentation der neurowissenschaftlichen Position, die den Täuschungscharakter der Freiheitserfahrung nicht direkt beweisen kann, sondern ihn aus der Tatsache ableitet, dass Willensfreiheit den Prinzipien der naturwissenschaftlichen Erkenntnisform widerspricht. Die Diskussionslage ist, trotz mancher Versuche zur interdisziplinären Annäherung, aporetisch. Von Seiten der Neurowissenschaften sind gewiss noch zahlreiche neue Erkenntnisse zum Thema zu erwarten, die allerdings nicht in der Lage sein werden, dem Zeugnis der Selbsterfahrung seine Evidenz zu nehmen. Somit können nur von Seiten der Sozial (Kultur)wissenschaften weiterführende Beiträge geleistet werden, indem sie neue Einsichten für die Beurteilung je eigener Freiheitserfahrung liefern. Insbesondere der interkulturelle Vergleich ist hier ein viel versprechender Ansatz. Der Leitgedanke des interkulturellen Forschungsansatzes besteht in der Einsicht, dass es unmöglich ist, die eigene Identität zu bestimmen, ohne sie mit anderen zu konfrontieren. Ebenso ist die historische und kulturelle Situierung der Formen und Muster unseres Erfahrens, Erlebens und Denkens nur dadurch zu bewerkstelligen, dass sie den Formen und Mustern kulturfremden Erfahrens, Erlebens und Denkens gegenübergestellt werden.

Forschungsziel und methodischer Ansatz
Erwartete Ergebnisse sind, dass die Reichweite und Überzeugungskraft der erarbeiteten Konzepte und die daraus abgeleiteten Diskussionen sich als kulturell begrenzt herausstellen. Diese Erfahrung schärft den Blick für kultureigene Bedingtheiten und Vorurteile. Als selbstverständlich geltende Prämissen müssen hinterfragt werden, um in einer globalisierten Welt der europäischen Interessen die sie bildenden Denksysteme und kategorialen Apparate flexibel und gezielt verwendet zu können. Dabei werden vergleichbare Themen in unterschiedlichen kulturellen Traditionen miteinander verglichen in der Absicht, sie in ihrer jeweiligen kulturellen Bedingtheit zu begreifen. Die einzelnen Untersuchungen werden mit den bestehenden wissenschaftlichen Methoden der beteiligten Disziplinen durchgeführt. Erkenntnisleitend ist die Vorstellung, dass nur in der Auseinandersetzung mit dem jeweils Kulturfremden das Kultureigene in seiner Eigenart und in seiner Bedingtheit erkannt werden kann. Das Vorhaben stützt sich in den einzelnen Untersuchungen sowohl auf empirische Methoden, quantitativ und qualitativ als auch auf hermeneutische Methoden. Was die Originalität betrifft, so r liegen unseres Wissens bisher noch keine Untersuchungen vor, die im Rahmen einer interkulturellen Analyse Kulturalität und Freiheitserfahrung in Beziehung setzen und die Folge.

Wissenschaftliche Bedeutung
Aufgrund seiner transdisziplinären und internationalen Ausrichtung fördert das Projekt die interkulturelle Kommunikation und das gegenseitige Verständnis für divergierende Ansätze und Prämissen wissenschaftlicher Forschung. Das Projekt gibt Anstöße für die Auseinandersetzung mit dem neuen Forschungsthema der kulturellen Konstruktion von Freiheitserfahrung, bietet Diskussionsforen und macht die Forschungsergebnisse möglichst umfassend und zeitnah zugänglich.

Wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung
Die globale Wirtschaft ist immer mehr auf die Grundlagenforschung im Bereich interkultureller Beziehungen angewiesen. Das Projekt versteht sich als Beitrag dazu. Es sieht seine Aufgabe darin, mögliche Konfliktfelder zu identifizieren und Probleme zu entschärfen, die dadurch entstehen, dass das westliche und global gewordene Wirtschaftsverständnis im gegenwärtigen Weltbinnenmarkt auf kulturell bedingte Ansichten und Vorstellungen, Strategien und Konzepte stößt, die mit den eigenen inkommensurabel sind. Das Projekt dient dazu, Missverständnisse im kulturellen Prozess transparent zu machen, die Kommunikation zu verbessern und funktionales, effizientes Handeln in Gesellschaft, Politik und Wirtschaft zu ermöglichen. Fragen der Freiheitserfahrung sind von zentraler Bedeutung für das Strafrecht, für Rechtsprobleme wie den Schutz des Geistigen Eigentums und insgesamt für die Rechtssicherheit sowohl innerhalb einer Gesellschaft als auch in der Begegnung mit anderen Gesellschaftsordnungen. Dabei zielt das Projekt nicht einfach auf die Feststellung kultureller Unterschiede, sondern sucht in Konfliktfällen zu eruieren, ob es für westliche Kategorien und Standards funktionale Äquivalente in anderen kulturellen Traditionen gibt.

Der folgende Text ist ein studentischer Bericht zum Vortrag von Prof. Dr. Jan Eckel und ist im Rahmen eines GLK-Lehrprojekts des Studium generale der JGU entstanden. Er stellt keine offizielle Äußerung des Studium generale dar.Menschenrechte – Die vorläufig letzte Utopie der Welt?Von Karolin Mareike Joppich

Der dritte Vortrag der Ringvorlesung des Studium generale zum Thema „Menschenrechte“ der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, gehalten von Prof. Dr. Marie-Luisa Frick, trägt den Titel „Was bedeutet das Faktum der Wertevielfalt für den universalen Geltungsanspruch der Menschenrechte?“. Der Vortrag thematisiert die Frage, wie dynamisch sich Menschenrechte denken lassen und wie viele Kompromisse zwischen unterschiedlichen Werthaltungen sie zulassen. Frick ist Assoziierte Professorin am Institut für Philosophie der Universität Innsbruck und eine renommierte Expertin: Im Wintersemester 2016 war sie Visiting Fellow am Human Rights Program der Harvard Law School.

„Menschenrechte sind die vorläufig letzte Utopie der Welt“, zitiert Frick eine Kollegin. Die Utopie einer heilen Welt mit Menschenrechten, die alle vertreten und die für alle gelten, die alle gleichermaßen teilen und an die sich alle bereitwillig halten. Die Utopie einer Welt, in der ein friedvolles Miteinander herrscht und es keine divergierenden Auslegungen, Instrumentalisierungen und Missbräuche der Menschenrechte gibt. Eine Utopie, da die heutige Realität anders aussieht. Diese ist geprägt von Wertekonflikten, denn es gibt „keinen Wert, der nicht einem anderen als Unwert gilt“, so Frick. Doch wie damit umgehen, mit dieser Wertevielfalt? Denn verstehen wir Vielfalt nicht als Mehrwert und sehen Buntheit als einen Grundwert an? Doch was bedeutet die Wertevielfalt für den universalen Geltungsanspruch der Menschenrechte?

Denn: „Menschenrechte beanspruchen überall und für alle zu gelten“, betont Frick. Doch Menschenrechte sind auch immer von Wertekonflikten und divergierenden Ansichten betroffen. Als Beispiel hierfür führt Frick die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen aus dem Jahr 1948 an. Diese bezeichnet sie als „historische Geburtsstunde der Menschenrechte“ und umreißt die unterschiedlichen Auffassungen der Beteiligten hinsichtlich der inhaltlichen Ausgestaltung der Menschenrechte, wie beispielsweise in Bezug auf das Recht auf Meinungsfreiheit und Religionsfreiheit. Aufgrund der Offenheit bezüglich möglicher Auslegungen stellt sie die Frage, ob hier nicht eher von einem „Scheinkonsens“ gesprochen werden kann. Darüber hinaus zeigt Frick unterschiedliche Verständnisse der Menschenrechte und rivalisierende Menschenrechtsverträge am Beispiel der Afrikanischen Charta der Rechte der Menschen und der Völker (1981), der ASEAN Menschenrechtserklärung (2012), der Arabischen Charta der Menschenrechte (2004) und der Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam (1990) auf. Frick beschäftigen hierbei die folgenden Fragen: „Wie geht man mit den hierdurch entstehenden Konflikten um? Welche Konflikte stellen sich hier ganz konkret und wie kann man sie einordnen? Sprechen wir hier von einer Wertevielfalt oder nicht doch eher von einer Wertekonkurrenz?“

Zur Beantwortung dieser Fragen problematisiert Frick die beiden sich gegenüberstehenden philosophischen Lösungsmöglichkeiten, die sich mit der Frage nach dem universalen Geltungsanspruch der Menschenrechte beschäftigen: den Dogmatismus und den Kulturrelativismus. Die Grundaussage des Dogmatismus ist, führt Frick aus, dass es einen universalen Geltungsanspruch der Menschenrechte gibt und diese für alle verbindlich sind, ungeachtet dessen, wie die individuellen Werte sich darstellen. In Bezug auf den Dogmatismus kritisiert Frick das Fehlen einer Rechtfertigungsbasis, denn: „Worauf beziehe ich mich denn selbst, wenn ich so etwas von anderen fordere? Worin haben diese Werte ihren Bestand und was ist ihre Quelle?“ Sie führt aus: „Denn nicht alle Wertekonflikte verschwinden, wenn alle über die gleichen Fakten verfügen.“ Hieraus entsteht für Frick die Frage: „Wer irrt sich denn dann?“, die sie mit „im Zweifelsfalle immer die anderen“ beantwortet. Die Grundaussage des Kulturrelativismus hingegen ist, so Frick, das Bestehen unterschiedlicher Werte, weswegen niemand dazu gezwungen werden kann „diese abzulegen und zu den Menschenrechten zu konvertieren. Stattdessen müssen diese Werte respektiert werden.“ Frick kritisiert die kulturrelativistische Position, da das Faktum der Wertevielfalt genauso wie das Faktum der Wertekonkurrenz kein Beweis dafür ist, dass es keine allgemeingültigen Menschenrechte geben kann. Insofern sich diese Menschenrechte nicht als absolut setzen, sondern als Ergebnisse eines Dialogs und Aushandlungsprozesses, als „menschliche Produkte des Wertschätzens“ verstanden werden. Zudem muss der Kulturrelativismus sich selbst mit relativieren, erläutert Frick, denn „die Pflicht andere Kulturen zu tolerieren unter allen Umständen“, beinhaltet wiederum einen eigenen Wert. Darüber hinaus stellt Frick die Frage nach den Grenzen dieser Toleranz.

„Beide Positionen haben ihre Schwächen“, betont Frick, „doch wie können sie zusammen gebracht werden?“ Sie halt ein Plädoyer für eine Synthese und einen Mittelweg dieser beiden Ansätze: den Relativen Universalismus. Dieser beinhaltet das Verständnis, dass „Menschenrechte immer wieder sozial ausgehandelt und neu interpretiert und angewendet werden. Sie sind Menschenwerk. Sie haben dennoch universalen Anspruch, da sie Menschenrechte sind und von allen und für alle Menschen zu beachten sind. Dennoch sind sie keine absoluten Normen, sie sind Produkte der Einigung und der Übereinkünfte, die sehr allgemeine Normen und Prinzipien enthalten.“ Sie führt das Beispiel des Rechts auf Leben an, denn dieses muss weiterhin gedeutet und angewendet werden, so sagt es nicht direkt etwas über Schwangerschaftsabbrüche, Todesstrafe oder das Recht auf Essen aus.

Aber: „Sollte oder kann es rote Linien geben, die diesem Relativen Universalismus Grenzen geben?“ Frick plädiert dafür, zu versuchen, aus der Idee der Menschenrechte selbst solche roten Linien zu entwickeln, gerade wenn systematisch Kollektivinteressen gegenüber individuellen Interessen überwiegen. Sie tritt dafür ein, verschiedene Perspektiven als legitim anzuerkennen und einen offenen und transparenten Dialog um diese „heißen Eisen“ zu führen. Denn so Frick: „Konflikte sind es wert, ernst genommen zu werden, reflektiert zu werden und auch ausgefochten zu werden. Sie verflüchtigen sich nicht im Zeitverlauf, sondern verstärken sich.“

Zum Abschluss ihres Vortrags formuliert Frick vier Thesen, die ihre Argumentation zusammenfassen: „Wertekonflikte begleiten Menschenrechte seit Anfang an und haben an Bedeutung dazugewonnen.“ – „Der universale Geltungsanspruch der Menschenrechte ist nicht angewiesen auf moralische Absolutheitsansprüche.“ – „Wertevielfalt ist nicht gleich Wertekonkurrenz. Entscheidend ist, menschenrechtliche Wertekonflikte zu identifizieren, zu verstehen und zu gewichten.“ – „Ein Relativer Universalismus kann als Mittelweg dienen zwischen Relativismus und Dogmatismus.“

Die an den Vortrag anschließende Diskussion mit Frick beschäftigt sich unter anderem mit den Fragen, an welchen Wertevorstellungen diese „roten Linien“ festgemacht werden können, wie der Problematik der Instrumentalisierung von Menschenrechte entgegengewirkt werden kann und wie konkrete Handlungsmöglichkeiten aussehen könnten.

Bleiben Menschenrechte also eine Utopie? Der offene Dialog und die Auseinandersetzung mit Wertekonflikten bezüglich der Menschenrechte – die als für alle gültig gedacht werden und möglichst viele verschiedene Perspektiven miteinander vereinbaren – kann als ein Versuch verstanden werden, sich dieser Utopie anzunähern. Dennoch bleibt die Erreichung dieser Utopie aus heutiger Sicht in einiger Entfernung.

Autorin: Karolin Mareike Joppich, Studentin der JGU (Master Erziehungswissenschaft, Schwerpunkt Lebenslanges Lernen und Medienbildung)Zurück zur Übersicht


Direkte Links zu allen Texten:

Anne Winterhager zum Vortrag von Jan Eckel: „Von der Nachkriegszeit bis zu Amnesty International“

Henry Wilhelmy zum Vortrag von Anja Mihr: „Der Cyberraum – ein Bild des Wilden Westens“

Karolin Mareike Joppich zum Vortrag von Marie-Luisa Frick: „Menschenrechte – Die vorläufig letzte Utopie der Welt?“

Nicole Kropmaier zum Vortrag von Anja Mihr: „Das Internet – ein rechtsfreier Raum?“

Rebekka Dietz zum Vortrag von Marie-Luisa Frick: „Wertevielfalt ˗ oder eher Wertekonkurrenz?“

Anne Winterhager zum Vortrag von Marie-Luisa Frick: „Von Menschenrechten, Wertevielfalt und roten Linien“

Nicole Kropmaier zum Vortrag von Marie-Luisa Frick: „Fragen über Fragen – und Antworten“

Im Rahmen des philosophischen Arbeitsschwerpunktes „Karl Jaspers“ bestehen enge Verbindungen zur „International Association of Jaspers Societies“, zu den Mitgliedsgesellschaften Jaspers Society of Japan und The Karl Jaspers Society of North America und zur Karl Jaspers-Stiftung Basel und der Österreichischen Karl Jaspers-Gesellschaft.

In der langjährigen Zusammenarbeit und insbesondere während der Zeit von Prof. Dr. Andreas Cesana als Director der „International Association of Jaspers Societies“, sind gemeinsame internationale Veranstaltungen organisiert worden und Publikationen aus den Beiträgen entstanden:

Seventh International Jaspers Conference
In conjunction with the XXIII. World Congress of Philosophy
August 4–10, 2013, Athens (Greece)
Organized by International Association of Jaspers Societies
Karl Jaspers’s Philosophy as Inquiry and Way of Life
The Centennial Celebration of Jaspers’s General Psychopathology
Karl Jaspers and Hannah Arendt

Karl Jaspers: Kulturkonflikte und Kommunikation. Zur Aktualität von Jaspers‘ Philosophie – Cross-Cultural Conflicts and Communication. Rethinking Jaspers’s Philosophy Today, hrsg. von Andreas Cesana, unter Mitwirkung von Krystyna Górniak-Kocikowska, Thomas Rolf und Edith Struchholz, Königshausen & Neumann, Würzburg 2016.Sixth International Jaspers Conference
In conjunction with the XXII. World Congress of Philosophy
July 30 – August 5, 2008, Seoul (Korea)
Organized by International Association of Jaspers Societies
Kulturkonflikte und Kommunikation: Zur Aktualität von Jaspers’ Philosophie
Cross-Cultural Conflicts and Communication: Rethinking Jaspers’s Philosophy Today

Karl Jaspers: Geschichtliche Wirklichkeit mit Blick auf die Grundfragen der Menschheit; Karl Jaspers: Historic Actuality in View of Fundamental Problems of Mankind,
hrsg. von Andreas Cesana und Gregory J. Walters, Würzburg: Köngishausen & Neumann 2008.

Sie befinden sich auf den Seiten des StudentOnlineMagazin –
einem Lehrprojekt des Studium generale der JGU!

Hier finden Sie studentische Texte aus Lehr- und sonstigen Veranstaltungen des Studium generale. Ausgehend von einem durch das Gutenberg Lehrkolleg (GLK) geförderten Lehrprojekt, haben Studierende verschiedenener Fächer Texte zu den Vorträgen der interdisziplinären Reihe „Menschenrechte“ (Sommersemester 2017) verfasst. Die Studierenden entwickeln mit diesen Texten journalistische Kompetenzen und nehmen aktiv an einem Projekt der Wissenschaftskommunikation teil. Die folgenden Seiten präsentieren die studentischen Ergebnisse dieses Projekts.


Der abenteuerliche Sprung von den Menschenrechten zu den TierrechtenVon Anna-Lena Nöhren

In der Vorlesungsreihe des Studium generale zum Thema „Menschenrechte“ wagt Prof. Dr. Bernd Ladwig eine erweiterte Grenzziehung dieser Thematik und hinterfragt, was der Begriff der Menschenrechte bereits in seinem Namen impliziert: Dürfen Menschenrechte nur für Menschen gelten? Wo bestehen moralische Zusammenhänge zwischen Menschen- und Tierrechten und wo die Unterschiede? Als Professor für politische Theorie und Philosophie am Otto-Suhr-Institut für Politikwissenschaft der Freien Universität Berlin mit Schwerpunkten in Theorien von Gerechtigkeit, der Menschenrechte und des Mensch-Tier-Verhältnisses widmet Ladwig sich in seinem Vortrag der Möglichkeit einer Schlussfolgerung „Von Menschenrechten zu Tierrechten?“

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Europäische Außengrenzen als Grenzen der MenschenrechteVon Karolin Mareike Joppich

Der fünfte Vortrag der Ringvorlesung des Studium generale zum Thema „Menschenrechte“ der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, gehalten von Prof. Dr. Sabine Hess, trägt den Titel „Nach dem Sommer der Migration – Rückkehr zur Kontrolle. Neue Grundzüge des europäischen Grenzregimes“. Der Vortrag befasst sich aus wissenschaftlich-kritischer Perspektive mit dem Versuch der Europäischen Union, das europäische Grenzsystem nach dem temporären Zusammenbruch im Jahr 2015 zu restabilisieren und ein neues „Post-2015-Grenzregime“ zu konstituieren. Hess ist Professorin für Kulturanthropologie und Europäische Ethnologie und Gründungsmitglied des Labors für kritische Migrations- und Grenzregimeforschung an der Universität Göttingen, das in den Jahren 2016 und 2017 Feldforschungen an der südosteuropäischen Außengrenze durchführte.

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Der lange Sommer der Migration – Recht und Unrecht am Beispiel des europäischen GrenzsystemsVon Sarah Brecht

Der fünfte Vortrag aus der Reihe „Menschenrechte“ des Studium generale trägt den Titel „Nach dem Sommer der Migration – Rückkehr zur Kontrolle. Neue Grundzüge des europäischen Grenzregimes“ und wird gehalten von Prof. Dr. Sabine Hess. Hess ist Professorin für Kulturanthropologie und Europäische Ethnologie an der Universität Göttingen sowie Mitglied des Rates für Migration und des Netzwerkes für kritische Migrations- und Grenzregimeforschung. Der Vortrag thematisiert den Zusammenbruch des europäischen Grenzsystems im Sommer der Migration 2015 und die Reetablierung der verlorenen Kontrolle durch Praktiken der Entrechtung.

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Die Flüchtlingssituation – „Eine Krise mit Ansage“Von Henry Wilhelmy

Für den fünften Vortrag aus der Reihe „Menschenrechte“ des Studium generale wurde Prof. Dr. Sabine Hess eingeladen. Im Vortrag mit dem Titel “Nach dem Sommer der Migration – Rückkehr zur Kontrolle. Neue Grundzüge des Grenzregimes“ setzt sich Hess kritisch mit der aktuellen Flüchtlingslage auseinander. Sie ist Professorin für Kulturanthropologie und Europäische Ethnologie an der Universität Göttingen und hat ihre Forschungsschwerpunkte unter anderem im Bereich der Transnationalitäts- und Europäisierungsforschung. Sie ist zudem Gründungsmitglied des Netzwerkes für kritische Migrations- und Grenzregimeforschung.

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Fichte, die Menschenwürde und die Leistung einer Kultur, die nicht auf die Vervollkommnung des Menschen setztVon Tanja Vitucci

Am vierten Abend der Vortragsreihe „Menschenrechte“ des Studium generale der Johannes Gutenberg-Universität Mainz widmete sich der mehrfach ausgewiesene Fachmann für die Schnittstellen der Philosophie und der Rechtswissenschaften Prof. Dr. Dr. Paul Tiedemann dem Thema der Menschenwürde als Rechtsbegriff.

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Eine Gesellschaft und viele MenschenrechtserklärungenVon Nicole Kropmaier

„Was bedeutet das Faktum der Wertevielfalt für den universalen Geltungsanspruch der Menschenrechte?“ Das ist der Titel des dritten Vortrags im Rahmen der Ringvorlesung des Studium Generale an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Seit 30 bis 35 Jahren treibt diese Frage Philosophen um – so auch Prof. Dr. Marie-Luisa Frick, Referentin des Vortrags und assoziierte Professorin am Institut für Philosophie der Universität Innsbruck.

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Von Menschenrechten, Wertevielfalt und roten LinienVon Anne Winterhager

In ihrem Vortrag „Was bedeutet das Faktum der Wertevielfalt für den universalen Geltungsanspruch der Menschenrechte?“ innerhalb des Studium generale an der JGU Mainz beleuchtet die Philosophin und Juristin Prof. Dr. Marie-Luisa Frick (Universität Innsbruck) die philosophisch-praktische Diskussion um den Universalismus der Menschenrechte.

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Wertevielfalt – oder eher Wertekonkurrenz?Von Rebekka Dietz

Zur Vorlesungsreihe „Menschenrechte“ des Studium generale hielt Prof. Dr. Marie-Luisa Frick, Professorin für Philosophie an der Universität Innsbruck, einen Vortrag über den Konflikt zwischen dem universellen Geltungsanspruch der Menschenrechte und der dabei gleichzeitigen Wertevielfalt in unserer Welt.

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Menschenrechte – Die vorläufig letzte Utopie der Welt?Von Karolin Mareike Joppich

Der dritte Vortrag der Ringvorlesung des Studium generale zum Thema „Menschenrechte“ der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, gehalten von Prof. Dr. Marie-Lusia Frick, trägt den Titel „Was bedeutet das Faktum der Wertevielfalt für den universalen Geltungsanspruch der Menschenrechte?“. Der Vortrag thematisiert die Frage, wie dynamisch sich Menschenrechte denken lassen und wie viele Kompromisse zwischen unterschiedlichen Werthaltungen sie zulassen. Frick ist Assoziierte Professorin am Institut für Philosophie der Universität Innsbruck und eine renommierte Expertin: Im Wintersemester 2016 war sie Visitin Fellow am Human Rights Program der Harvard Law School.

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Das Internet – Leben in einer ParallelweltVon Nicole Kropmaier

Web 2.0, Cyberspace, Cyberwar – all diese Begriffe drehen sich um den virtuellen Raum. Doch was bedeuten diese Begriffe und wie beziehen sie sich auf die Menschenrechte und unser Leben? Auf diese Fragen gibt Prof. Dr. Anja Mihr im Vortrag „Menschenrechte im Informationszeitalter“ im Rahmen der Ringvorlesung an der Johannes Gutenberg-Universität Antworten und sagt gleich zu Beginn: „Menschenrechte gelten online wie offline.“

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Der Cyberraum – Ein Bild des Wilden WestensVon Henry Wilhelmy

Die zweite Vorlesung der Reihe „Menschenrechte“ am 15. Mai 2017, organisiert vom Studium generale der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, wird gehalten von Prof. Dr. Anja Mihr und trägt den Titel „Menschenrechte im Informationszeitalter“. Sie thematisiert den aktuellen Stand um die Reglementierung von Rechten innerhalb des digitalen Raums. Mihr gründete und leitet das Humboldt-Viadrina Center on Governance through Human Rights in Berlin und hat zudem als Vertretungsprofessorin den Franz Haniel Chair of Public Policy an der Willy Brandt School of Public Policy der Universität Erfurt inne.

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Von der Nachkriegszeit bis zu Amnesty International –
Eine Geschichte des MenschenrechtsbegriffesVon Anne Winterhager

In seinem Vortrag „Menschenrechte und die Gestaltung der internationalen Ordnung im 20. Jahrhundert“ innerhalb des Studium generale an der JGU Mainz beleuchtet der Historiker Prof. Dr. Jan Eckel (Universität Tübingen) die großen politischen Ereignisse der Vergangenheit im Kontext der Menschenrechtsentwicklung und ihrer Organisation.

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Veranstaltungen der Vorlesungsreihe

Kulturelle Traditionen prägen Gegenwart, binden sie an das Vergangene, Geltende, Vertraute ihres Überlieferungsraumes. Kaum reflektiert beeinflussen sie Denken, Fühlen und Handeln. Der Mensch findet sich immer schon in ein kulturelles Umfeld gestellt, das seine Entwicklung, seine Sprache, seine Erfahrungen mit der ihn umgebenden Welt formt. Diese Bedingtheit durch und Abhängigkeit von der kulturellen Sphäre, die menschliche Kulturalität, gibt kulturellen Traditionen Bindungskraft und Macht. Kulturelle Gemeinschaften definieren sich über Staat, Ethnie, Religion o.ä. Sie bedürfen der Überlieferung und Fortführung von Traditionen zur Stiftung von Zugehörigkeit nach innen und zur Abgrenzung nach außen. Gemeinsame Lebenseinstellungen und Wertvorstellungen, Symbolwelten und Erzählstoffe, Rituale und Praktiken geben Orientierung und fördern die Identitätsbildung der das jeweilige Kollektiv konstituierenden Individuen.

In der sich globalisierenden Welt treffen jedoch kulturelle Traditionen mit divergierenden Lebensformen, Denkweisen und Glaubensrichtungen räumlich und zeitlich, konfliktiv oder friedlich aufeinander. In modernen Gesellschaften können unterschiedliche Traditionen nebeneinandern oder miteinander gelebt werden – eine existentielle Herausforderung für jede einzelne Person. Inwieweit erweisen sich die je eigenen kulturellen Traditionen als trag- und anschlussfähig? Bilden wir plurale oder multiple Identitäten aus? Entstehen „dritte Räume“ und „hybride“ Formen? Nicht nur Prozesse des Traditionswandels und -verlustes, sondern auch ein Festhalten an kulturellen Traditionen bis hin zu Regionalismus und Fundamentalismus zeichnen sich ab. Die Pluralität kultureller Traditionen und Positionen kann als Bedrohung, aber auch als Chance verstanden werden.

Welche Bedeutung kulturelle Traditionen besitzen – auf denen nicht zuletzt Gegenstand und Selbstverständnis der Wissenschaften beruhen – und welche Rolle sie in der Situation der Gegenwart spielen, ist Thema dieser interdisziplinären Vorlesungsreihe, zu der Kultur-, Geistes- und Sozialwissenschaften beitragen.

Studium generale StudentOnlineMag – Digitale Wissenschaftskommunikation als Prüfungsalternative

Das Studium generale bietet im Rahmen seines Lehrexports Module zu Schnittstellenthemen und fachübergreifenden Perspektiven an, die in derzeit 25 Studiengängen integriert sind und i.d.R. aus einer Vortragsreihe und einer Begleitlehrveranstaltung sowie einer Prüfung in Form einer Kurzhausarbeit/Essay bestehen. Das vom Gutenberg Lehrkolleg geförderte Projekt entwickelt und erprobt eine Prüfungsalternative, die auf die Optimierung der Verbindung der Bausteine zielt und zugleich die Ergebnisse der studentischen Arbeit zur Wissenschaftskommunikation nutzt.

Das Projekt besteht aus Workshops mit (wissenschafts-)journalistischer Ausrichtung und einer anschließenden Schreibphase: Die Studierenden verfassen Berichte zu mehreren Vorträgen der thematisch verbundenen Vortragsreihe. Sie besprechen und korrigieren diese unter Anleitung wechselseitig. Die Texte werden dann online auf den Internet-Seiten des Studium generale veröffentlicht (direkt zu den Texten: ). Sie werden so Teil der Vermittlung und Reflexion von Wissenschaft. Durch die gemeinsame Erstellung und Redaktion der Texte werden die Studierenden aktiviert, zum kooperativen Arbeiten motiviert und an akademische Aufgaben herangeführt. Eine individuelle Reflexion der Studierenden und ein Leitfaden für Lehrende und Studierende, der die Ergebnisse und Erfahrungen aufnimmt und konzeptionell einarbeitet, werden das Projekt abschließen.

Projektleitung:
Dr. Andreas Hütig

Beratung:
Gerd Blase, Journalist
Univ.-Prof. Dr. Tanjev Schultz, Journalistisches Seminar der JGU
Prüfungswerkstatt der JGU

Evaluation:
Benedikt Schreiber M.A., ZQ der JGU


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Der folgende Text ist ein studentischer Bericht zum Vortrag von Prof. Dr. Jan Eckel und ist im Rahmen eines GLK-Lehrprojekts des Studium generale der JGU entstanden. Er stellt keine offizielle Äußerung des Studium generale dar.Der Cyberraum – Ein Bild des Wilden WestensVon Henry Wilhelmy

Die zweite Vorlesung der Reihe „Menschenrechte“ am 15. Mai 2017, organisiert vom Studium generale der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, wird gehalten von Prof. Dr. Anja Mihr und trägt den Titel „Menschenrechte im Informationszeitalter“. Sie thematisiert den aktuellen Stand um die Reglementierung von Rechten innerhalb des digitalen Raums. Mihr gründete und leitet das Humboldt-Viadrina Center on Governance through Human Rights in Berlin und hat zudem als Vertretungsprofessorin den Franz Haniel Chair of Public Policy an der Willy Brandt School of Public Policy der Universität Erfurt inne.

„Leute sagen: Das ist so eine Art Raum und wer zuerst hinkommt, kolonialisiert den halt.“ Es entstehen augenblicklich Bilder von Abenteuern in unbekannten Gebieten. Grenzenlose Freiheit. Herumschießende Revolverhelden. Die Möglichkeit eines Neuanfangs. Welcome to the „Wild, Wild West“. Aber auch Eindrücke von herumziehenden Räuberbanden und mächtigen Konzernen, die nach Gold und Öl gieren. Das Überleben der Stärkeren in einem nahezu rechtsfreien Raum. Eine mit dieser Zeit vergleichbare Goldgräber-Stimmung brach zu Anfang der 1990er Jahre aus, als Nutzende das Internet auch außerhalb von Universitäten für sich entdeckten. Während damals Unternehmen wie Google die Gewinnmöglichkeiten erkannten, sahen andere schon früh das Gefahrenpotenzial, das in grenzenloser Freiheit steckt. Doch die Verantwortung verblieb bei den Konzernen. Das Ergebnis: Ein scheinbar unendlicher Freiraum voller Datenkraken, Hassreden und Ideendiebstahl. Ein weiteres Ergebnis der schier endlosen Vernetzung von Computern konnten wir alle Mitte Mai an Bahnhöfen mit digitalen Fahrplananzeigen sehen: Fehlermeldungen, hervorgerufen durch das Virenprogramm WannaCry, eine sogenannte Ransomware. Spätestens bei diesem Vorfall wurde deutlich, wie sehr das Internet auch Menschen beeinflusst, die sich sonst von ihm fernhalten.

Mit genau diesem Ereignis steigt Prof. Dr. Anja Mihr in ihre Vorlesung ein. Die Gelegenheit ist zwar günstig, sich mit dieser Thematik weiter auf sicherheitspolitischer Ebene zu befassen, doch die Hörenden des Studium generale sind gekommen, um sich mit einem anderen Thema auseinanderzusetzen: Der Umsetzung von Menschenrechten im digitalen Raum. „Wie werden wir das Konglomerat zwischen Providern, Usern und Regierungen regeln?“ Wer ist dieses „wir“? Und wie sollen diese Regeln in einem Raum umgesetzt werden, der mit bloßen Händen nicht gefasst werden kann?

Die erste Frage kann von Mihr leicht beantwortet werden: „Wir haben schon Regeln: Die Menschenrechte.“ Ein Beschluss der Vereinten Nationen aus dem Jahr 2013 besagt, dass die am Ende der 1940er Jahre erklärten Menschenrechte sowohl offline als auch online gelten. Mihr fasst diese Rechte unter der einfachen Regel „Do no harm“ zusammen. Zu Deutsch: „Füge keinen Schaden zu“. Eine simple Grundregel, die in einem so kompliziert zu greifenden Raum wie dem Internet nur schwer umgesetzt werden kann. Wie das geschehen soll, wird seit 2006 fleißig in dem „Internet Governance Forum“ (IGF) diskutiert, einer Gruppe von Regierungs-, Organisations-, Wirtschafts- und Zivilvertretenden.

Die Herausforderungen, denen sich das IGF dabei stellen muss, werden von Mihr in vier Bereiche zusammengefasst. Als erstes benennt sie die Größe des digitalen Raums, der mit momentan knapp vier Milliarden Nutzenden mehr als die Hälfte der Erdbevölkerung ausmacht. In diesem Raum Grenzen zu ziehen scheint fast so unmöglich wie er unendlich ist. Die zweite Herausforderung bildet die ständige Balance zwischen Sicherheit und Freiheit. Je größer die Sicherheit ausfällt, desto mehr wird die Freiheit eingeschränkt. Dieses besondere Merkmal des Internets wird vor allem von Konzernen und Firmen stark geschätzt.

Die Geschwindigkeit, in der neue IT-Entwicklungen auf den Markt kommen, bildet die dritte Herausforderung. Passende Regeln zu entwickeln gleicht einer Sisyphos-Aufgabe. Als viertes Hindernis nennt Mihr den „Shrinking Cyberspace“. Sie erklärt diesen Begriff unter anderem damit, dass manche Regierungen den Zugang zum Internet nur eingeschränkt ermöglichen. Viele Menschen schränken aber auch ihre eigene Internetnutzung ein, um die Daten, die sie herausgeben, möglichst gering zu halten. Also eine Art „Selbstzensur“, wie Mihr sagt: „Die Leute, die vorher den Medien nicht getraut haben, machen das auch nicht im Internet“. Doch besonders in autoritär regierten Ländern stellt Selbstzensur ein großes Problem dar: Autorinnen und Autoren von politischen Texten werden verfolgt und löschen ihre Artikel zur Sicherheit selbst, bevor sie als Gefahr eingestuft werden. So schrumpft in den betroffenen Ländern die Berichterstattung und die Bevölkerung ist über aktuelle Ereignisse nur schlecht informiert.

Wo genau soll uns das letztendlich hinführen? Mihr zufolge ist der nächste große und notwendige Schritt ein „Cyber-Gesellschaftsvertrag“. Er soll alle von der IGF festgelegten Regelungen, Mechanismen und Ziele enthalten. Bis ein solcher Vertrag fertig ist, wird es noch einige Jahre dauern. Doch Mihr zeigt sich optimistisch: „Unsere Regierung hat schon gute Schritte unternommen.“ Als Beispiel nennt sie die Strafbarkeit von Hassreden im Internet. Die vermeintliche Anonymität reicht nicht mehr aus, um Hetze und Groll zu verbreiten. Auch der Blick auf den Wilden Westen lässt Optimismus aufkommen. Auch wenn die Anfänge blutig und hart waren: Die amerikanische Regierung konnte in den ehemals so rechtsfreien Staaten doch noch für funktionierende Rechtssysteme sorgen.

Autor: Henry Wilhelmy, Student an der JGU (Master Erziehungswissenschaft, Schwerpunkt Lebenslanges Lernen und Medienbildung)

BA- und MA-Module

Interdisziplinarität /  Wissenschaftsreflexion

Im Bachelor-Modul Interdisziplinarität lernen Studierende an aktuellen und komplexen Problemen Methoden, Inhalte und Terminologien anderer Fachgebiete kennen und den Mehrwert, aber auch die Anforderungen interdisziplinärer Vorgehensweisen. Das Modul soll die Studierenden dazu befähigen, sich mit grundlegenden und aktuellen Problemen über Fachgrenzen hinweg auseinanderzusetzen. Das Modul besteht aus einer Vorlesungsreihe und einer begleitenden Übung.

BA-Modul

Das Master-Modul „Wissenschaftliche Grundlagen und Grundkompetenzen“ behandelt zentrale wissenschaftstheoretische, philosophische, ethische und kulturwissenschaftliche Fragestellungen. Das Modul besteht aus einer Vorlesungsreihe und einer begleitenden Übung sowie einer Vorlesung und einer begleitenden Übung.

MA-Modul

LOB Project: Internationalisation at Home

ICON Mainz – International Students‘ Conference ICON

We host the International Students‘ Conference ICON Mainz here at Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Learn more

LOB Project: Internationalisation at Home

ICON Mainz – International Students‘ Conference ICON

We host the International Students‘ Conference ICON Mainz here at Johannes Gutenberg-Universität Mainz.

ICON Mainz

MOOC

Geschichte, Regeln und Normen der Wissenschaft

In Kooperation mit der Universitätsbibliothek (UB) wurde im Jahr 2015 gemeinsam ein Massive Open Online Course (MOOC) „Creating Knowledge. Doing Science. Geschichte, Regeln und Normen der Wissenschaft“ entwickelt, der 2019 vollständig zur Verfügung stehen wird.

MOOC
Projektpartner.innen bei der UB

Stiftung

Johannes Gutenberg-Stiftungsprofessur

Aus Anlass des sechshundertsten Geburtstages von Johannes Gutenberg im Jahr 2000 hat die Vereinigung der Freunde der Universität Mainz e.V. die Johannes Gutenberg-Stiftungsprofessur als gemeinnützige Stiftung eingerichtet. Die Stiftung „Johannes Gutenberg-Stiftungsprofessur“ ist beim Studium generale der Universität angesiedelt.

zur Stiftung „Johannes Gutenberg Stiftungsprofessur“
Freunde der Universität Mainz e. V.

Edition

Jacob Burckhardt Werke (JBW)

Editionsprojekt Jacob Burckhardt Werke (JBW), kritische Gesamtausgabe in 29 Bänden, herausgegeben von der Jacob Burckhardt-Stiftung Basel.

Es bestehen enge Kooperationen mit der Gesamtherausgeberin, der Jacob Burckhardt-Stiftung Basel, mit den Herausgebern der einzelnen Bandprojekte, mit der Universitätsbibliothek Basel und mit den Verlagen C.H.Beck, München, und Schwabe, Basel.

Editionsprojekt Jacob Burckhardt Werke (JBW)

Kooperationen mit Fachbereichen

Interdisziplinäre Lehre

Die Lehrveranstaltungen des Studium generale sind interdisziplinär konzipiert und die teilnehmenden Studierenden in unterschiedlichen Studiengängen eingeschrieben. Die entsprechenden Fächer und Fachbereiche haben mit dem Studium generale Kooperationsvereinbarungen für die in die Bachelor- und Master-Studiengänge integrierten Module getroffen.

Informationen zu den Bachelor- und Master-Studiengängen

Abschlossene Projekte

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Kooperation mit der Gleichstellungsbeauftragten des Senats und der Stabsstelle Gleichstellung und Diversität (2018–2019)

Wie fair ist Deutschland? Befunde und Perspektiven zur Geschlechtergerechtigkeit

In Kooperation mit der Gleichstellungsbeauftragten des Senats und der Stabsstelle Gleichstellung und Diversität der JGU führte das Studium generale im Wintersemester 2018/2019 eine interdisziplinäre Vortragsreihe zum Thema Geschlechtergerechtigkeit durch und beteiligte sich an Planung und Durchführung einer Diskussionsveranstaltung zur universitären Frauenförderung.

GLK-Projekt (2017)

Studium generale StudentOnlineMag

2017 förderte das Gutenberg-Lehrkolleg das Projekt „Studium generale StudentOnlineMag – Digitale Wissenschaftskommunikation als Prüfungsalternative“ zur Weiterentwicklung der interdisziplinären Lehre; die Projektleitung hatte Dr. Andreas Hütig. → zur Projekt-Webseite

Philosophie

Karl Jaspers

Im Bereich der Philosophie beschäftigte sich das Studium generale u.a. mit dem Leben und den Werken von Karl Jaspers. Im Arbeitsbereich zu „Karl Jaspers“ bestanden enge Verbindungen zur „International Association of Jaspers Societies“, zu den Mitgliedsgesellschaften Jaspers Society of Japan und The Karl Jaspers Society of North America und zur Karl Jaspers-Stiftung Basel und der Österreichischen Karl Jaspers-Gesellschaft. In der langjährigen Zusammenarbeit sind gemeinsame Veranstaltungen u.a. auf den Weltkongressen für Philosophie organisiert worden und Publikationen entstanden.
→ zum Arbeitsschwerpunkt Karl Jaspers

Kooperation mit Abteilung Personalentwicklung (2014–2015)

JGU-Leadership – Wandel gestalten

In Kooperation mit der Abteilung Personalentwicklung engagierte sich das Studium generale im Wintersemester 2014/2015 für das Projekt „JGU-Leadership – Wandel gestalten“. Die Mainzer Universitätsgespräche, eine interdisziplinäre Kolloquienreihe des Studium generale, beschäftigte sich mit dem Themenschwerpunkt »Wie viel Führung braucht der Mensch? Leadership und Verantwortung«. In Ergänzung dazu fand ein Leadership-Symposium der Abteilung Personalentwicklung statt.

Forschungsprojekt (2010–2013)

Kulturalität und Subjekt

Forschungsprojekt Kulturalität und Subjekt in Zusammenarbeit mit der Universität Salzburg und der Universität Basel, aus dem einige Publikationen hervorgegangen sind.

Projekt im Qualitätspakt Lehre (QPL) (2012–2013)

Techniken wissenschaftlichen Arbeitens

Vermittlung von Techniken wissenschaftlichen Arbeitens. Teilprojekt im Rahmen von LOB – Qualitätspakt Lehre.

Netzwerk

International Network Studium Generale

Das Studium generale war Mitglied im 2009 in Karlsruhe gegründeten „International Network Studium Generale“, das beim ZAK | Zentrum für Angewandte Kulturwissenschaft und Studium Generale der Universität Karlsruhe angesiedelt war.

Kooperation (2000–2009)

Umwelt- und Naturschutz

Das Studium generale kooperierte im Bereich Umwelt und Naturschutz über viele Jahre mit dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Rheinland-Pfalz und mit der „Stiftung Natur und Umwelt“ Rheinland-Pfalz. Aus der Zusammenarbeit sind Vorlesungsreihen, Tagungen und Publikationen hervorgegangen.

Qualitätsfernsehen (1999–2005)

Campus TV

Das Studium generale beteiligte sich am Aufbau des Universitätsfernsehens Campus TV und hatte von 1999 bis 2005 die Geschäftsführung dieses interdisziplinären Projekts, zu dem sich verschiedene Medienfächer und Universitätseinrichtungen zusammengeschlossen hatten.

Schlüsselkompetenzen (1999–2003)

Soft Skills & Brain Tools

Das Projekt Soft Skills & Brain Tools sollte durch die Vermittlung von Grundkompetenzen und Schlüsselqualifikationen vor allem Studierenden im Grundstudium helfen, ihr Studium bewusst und zielgerichtet zu gestalten.

Kooperation mit den Zentrum für Interkulturelle Studien (1997–2019)

Interkulturalität

Im Zusammenhang mit dem Arbeits- und Forschungsbereich „Interkulturalität“ beteiligte sich das Studium generale an der Arbeit im Leitungsgremium des Zentrums für Interkulturelle Studien (ZIS).